Neben den Freiheiten, die Selbstständige genießen, tragen sie auch hohe Risiken. Um die eigene Zukunft nicht zu riskieren, solltest du dich nach deinem eigenen Sicherheitsbedürfnis (und Geldbeutel) versichern. Manchmal musst du dich aber auch versichern. Man unterscheidet deshalb zwischen einerseits gesetzlichen Pflichtversicherungen und freiwilligen Versicherungen und andererseits Versicherungen für das Privatleben und betrieblichen Versicherungen. Ein Groß- teil der Absicherung muss selbst organisiert werden und individuell zu- geschnitten sein. Zur ausführlichen Beratung sollte man sich nicht direkt an eine:n Versicherungsvertreter:in, sondern an eine:n unabhängige:n Versicherungsmakler:in mit vielen Versicherungsunternehmen im Portfolio wenden, der:die den Versicherungsschutz auf dein konkretes und individuelles Tätigkeitsfeld abstimmt.
Eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben ist nicht nur absolut sinnvoll, sondern in Deutschland für alle gesetzlich vorgeschrieben. Dabei können selbstständige Berufsanfänger:innen wählen, ob sie der gesetzlichen Krankenkasse beitreten oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern wollen. Selbstständige zahlen meist hohe Beiträge. Deshalb können sich Künstler:innen und Designer:innen unter bestimmten Bedingungen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen. Dabei bleibt man in seiner Krankenkasse, zahlt aber nur 50 Prozent der Beiträge, da die andere Hälfte von der KSK übernommen wird. Diese finanziert sich durch abgabepflichtige Unternehmen und den Bund. Die Anmeldung läuft über ein Formular und Tätigkeitsbelege. Die Versicherung beginnt frühestens mit der erstmaligen Meldung bei der KSK.
Hier einige Rahmenbedingungen zur Mitgliedschaft: Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss selbstständig und erwerbsmäßig (heißt auf Dauer) angelegt sein. Auch Lehrtätigkeiten in diesen Bereichen zählen. Der Mindestverdienst muss bei 3.900 € jährlich liegen – Ausnahmen gibt es für Existenzgründer:innen innerhalb der ersten drei Jahre. Die Versicherung ist nur möglich, wenn du keine weiteren Mitarbeiter:innen beschäftigst (ausgenommen hiervon sind geringfügige Beschäftigungen oder Berufsausbildungen).
Die Beiträge werden nach dem Jahresgewinn berechnet. Dieser wird geschätzt. Da zu viel gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden, empfehlen sich vorsichtige Prognosen.
<aside> 💡 Jahresgewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben
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Ein Gewerbe oder ein Nebenjob und selbst ein Studium schließen unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Versicherung bei der KSK nicht aus, eine Scheinselbstständigkeit allerdings schon. Die KSK führt regelmäßig Stichproben durch, gerade als selbstständige:r Künstler:in solltest du darauf achten, Ausstellungshonorare, auch wenn es sich nur um symbolische Summen handelt, als Gegenwert für eine Ausstellungsbeteiligung zu erhalten.
<aside> 💡 Scheinselbstständigkeit liegt z. B. vor, wenn du nur eine:n Auftraggeber:in hast.
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<aside> 📖 Jürgensen, Andri (2018): Ratgeber Künstlersozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten: Vorteile. Voraussetzungen. Verfahren, 4. Auflage. München: dtv.
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Als Selbstständige:r bist du erst mal nicht rentenversichert, sondern musst dich selbst um deine Altersvorsorge kümmern. Wer in jungen Jahren selbstständig tätig wird, denkt meist nicht an dieses Thema. Nach der Startphase solltest du dir aber schon Gedanken machen, wie du Armut im Alter vermeiden kannst. Es gibt die Möglichkeit der privaten Absicherung oder des freiwilligen Eintritts in die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, und die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel immer dort abgesichert, wo auch die Krankenversicherung besteht. Wer in der KSK ist, ist darüber automatisch renten- und pflegeversichert.
Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden gibt es Haftpflichtversicherungen. Je nachdem, in welcher Branche du als Selbstständige:r unterwegs bist, ist es sinnvoll, spezielle Deckungen abzuschließen. So kann man Betriebs-, Produkt-, Vermögensschaden- und Berufshaftpflicht unterscheiden.
Auch hier wird zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung unterschieden. Erstere deckt auch Unfälle zu Hause oder in der Freizeit ab, zweitere deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle ab und wird von den Berufsgenossenschaften getragen. Für viele selbstständige Künstler:innen, aber auch für Industriedesigner:innen ist bei der gesetzlichen Variante die Verwaltungsberufsgenossenschaft zuständig. Hier kann man frei- willig Mitglied werden.
Selbstständige Grafikdesigner:innen, Fotograf:innen, Mode oder Textildesigner:innen hingegen sind in der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) pflichtversichert. Die Beitragshöhen hängen von den Gehaltssummen und der Einstufung in bestimmte Gefahrenklassen ab. Angestellte müssen von ihrem:ihrer Arbeitgeber:in in der zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichert sein.