An der HBKsaar ist eine Antragstellung auf ein Studium in Teilzeit möglich. Hierbei sollten pro Semester dann mindestens die Hälfte der ECTS eines Studiums in Vollzeit erreicht werden, das heißt aus den 30 ECTS in in Vollzeit werden 15 ECTS in Teilzeit. Allerdings tritt damit auch eine Obergrenze an verbuchbaren ECTS in Kraft, in einem Teilzeitsemester können maximal 18 ECTS verbucht werden. Solltest du doch mehr ECTS gesammelt und eingereicht haben, entfällt der Status des Teilzeitstudiums wieder. Möchtest du diesen unbedingt behalten, solltest du nicht mehr als 18 ECTS abgeben. Die restlichen Scheine verfallen und sich auch nicht in einem anderen Semester anrechenbar.
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Das Teilzeitstudium ist also kein Freifahrtsschein für ein entspanntes Studium, sondern sollte gut durchdacht sein! Studienfachbedingte Leistungsanforderungen bitte im Modulhandbuch der HBKsaar nachlesen oder im Prüfungsamt beraten lassen.
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Je nach Länge deines Teilzeitstudiums verlängert sich die Regelstudienzeit, du hast also mehr Zeit bis zum Abschluss. Werden nur Teile des Studiums in Teilzeit absolviert, verlängert sich die Regelstudienzeit gemäß § 5 Abs. 3 wie folgt:
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Achtung: Das Semester, in dem du die Bachelor- bzw. Diplom- oder Masterarbeit anfertigst, ist in der Regel in Vollzeit zu absolvieren. Bei Fragen hierzu wende dich direkt an dein zuständiges Prüfungsamt!
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Ein Teilzeitstudium ist möglich, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: