Dieses Kapitel bietet dir eine kurze Übersicht der wichtigsten Steuerarten, die dich als Selbstständige:n betreffen können. Grundlage einer korrekten Steuererklärung sind das Sammeln sämtlicher Belege, eine gute Buchführung und das Wissen, was man steuerlich geltend machen kann.
Wenn du nicht alleine damit zurechtkommst, solltest du eine:n Steuerberater:in beauftragen. Grundlegendes Wissen solltest du dir jedoch trotzdem aneignen. Denn um selbstbestimmt und mit gutem Gewissen zu arbeiten, sind Grundkenntnisse hierzu unabdingbar. Bei der Wahl des:der Steuerberatenden ist es empfehlenswert, jemanden mit Erfahrung in der Beratung in deinem Tätigkeitsbereich/deiner Branche zu wählen.
Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Gewinn aus allen Einkunftsarten, den du (nach Abzug aller Betriebsausgaben) erwirtschaftet hast. Der jährliche Grundfreibetrag beträgt 12.096 € für Alleinstehende und 24.192 € (Stand 2025) für zusammen veranlagte Ehepaare. Ein Einkommen über dem Grundfreibetrag muss versteuert werden.
<aside> 💡 Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst.
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Für die Einkommensteuererklärung des Vorjahres gilt der Abgabetermin 31. Juli. Wird im Steuerbescheid eine Jahressteuerschuld von über 400 Euro festgestellt, werden künftig vierteljährliche Vorauszahlungen fällig. Da sich diese am Vorjahr orientieren, solltest du bei steigendem Einkommen unbedingt Rücklagen für deine kommende Steuerschuld bilden. Auch Änderungen bei den Vorauszahlungen können beim Finanzamt beantragt werden.
<aside> 💡 Fristverlängerungen sind möglich. Ein:e Steuerberater:in darf sich etwas länger Zeit lassen.
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Wer nicht über die Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit ist, verpflichtet sich dazu, Kund:innen die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Diese ist je nach Umsatzsteuerschuld monatlich, vierteljährlich oder jährlich fällig. Genau abgerechnet wird dann zum Jahresende. Für (fast) alle unternehmensbezogenen Einkäufe zahlst du Vorsteuer.
Achte darauf, dass auf Rechnungen, die du bezahlst, auch die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Diese Vorsteuer kannst du später mit der Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss, verrechnen. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte sieben Prozent.
Künstlerische Werke werden mit einem ermäßigten Satz verkauft. Allerdings nur, wenn sie direkt von dem:der Künstler:in, also dem:der Urheber:in des Werks, oder in Kommission verkauft werden. Wird das Werk von einer Galerie verkauft, fällt der allgemeine Umsatzsteuersatz an. Bei Designleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz bei Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben.
Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer. Bei gewerblichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird Gewerbesteuer erst ab einem Gewinn von 24.500 € im Jahr fällig. Sonstige Organisationsformen, z. B. Vereine, haben einen Freibetrag in Höhe von 5.000 €.
Wer Mitarbeiter:innen beschäftigt, muss Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.
Die Körperschaftsteuer fällt nur für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften an.