<aside> 💡 Achtung: Die verschiedenen Rechtsformen haben auch unterschiedliche Vorschriften bezüglich des Firmennamens.

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Personengesellschaften

Wer sich alleine selbstständig macht, ist automatisch ein Einzelunternehmen und hat sowohl die volle Kontrolle als auch die volle Haftung.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wer sich mit einem oder mehreren Partner:innen zusammenschließt, bildet automatisch eine GbR. Ein Mindestkapital ist dafür nicht vorgeschrieben.

Allerdings haftet jede:r Gesellschafter:in auch mit seinem:ihrem Privatvermögen für alle Schulden. Zur Gründung sind keine besonderen Formalitäten notwendig, aber um spätere Konflikte zu vermeiden, sollte man auf jeden Fall schriftlich einen GbR-Gesellschaftsvertrag verfassen.

Partnergesellschaft (PartG)

In der PartG können sich nur Angehörige freier Berufe zusammenschließen. Sie beruht im Wesentlichen auf den Grundlagen der GbR. Diese besondere Form ist für Unternehmen geeignet, die mit Partner:innen kooperieren, aber trotzdem eigenverantwortlich haftungsbeschränkt bleiben wollen. Denn waren nur einzelne Partner:innen mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften nur sie für daraus entstandene berufliche Fehler. Der Partner:innenschaftsvertrag muss schriftlich verfasst werden, dazu bedarf es einer Anmeldung im Partnerschaftsregister. Diese Unternehmensform gibt es auch mit erweiterter beschränkter Berufshaftung als Part-GmbB.

Bürogemeinschaft

Eine Bürogemeinschaft (auch Kosten-GbR genannt) ist keine Rechtsform, sondern dient nur der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen. Die Mitglieder handeln darüber hinaus vollständig unabhängig.

Kapitalgesellschaft

Bei Kapitalgesellschaften steht die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter:innen im Vordergrund. Auch hier gibt es verschiedene Rechtsformen mit unterschiedlichen Eigenschaften und Pflichten.

GmbH

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bedarf einer Kapitaleinlage von mindestens 5.000 € und bietet sich für Unternehmer:innen an, die nicht privat, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften wollen. Weitere Vorteile sind steuerlicher, rechtlicher und imagetechnischer Natur. Dafür sind die Gründungsformalitäten und die Buchführung etwas aufwendiger. Auch ein Einzelunternehmen kann in eine GmbH umgewandelt werden.

UG haftungsbeschränkt

Die UG haftungsbeschränkt (Unternehmergesellschaft) ist eine einfachere Variante der GmbH und für Gründer:innen kleiner Unternehmen zu empfehlen, die die Haftung beschränken wollen und mit geringem Kapital auskommen. Das Stammkapital muss mindestens einen Euro betragen und mit 25 Prozent des Gewinns ausgebaut werden.

e. V.