Inhaltlich unterscheidet sich die Arbeit eines:einer Werkstudierenden deutlich von der in einem herkömmlichen Nebenjob. Du bist bei einem Unternehmen angestellt, und deine Aufgaben sind häufig mit deinem Studienfach verbunden. Meist bist du als Assistenz an der Umsetzung von Themen oder Projekten beteiligt. Dieser Nebenjob hat also doppelten Nutzen für dich: Du verdienst erstens neben deinem Studium bereits Geld und kannst weitens erste Arbeitserfahrungen im fachlichen Umfeld deines Studiums sammeln.
Du bekommst so auch eigene Projekte und erhältst tiefere Einblicke ins operative Geschäft eines Unternehmens oder einer Organisation. Somit baust du dir schon während deines Studiums erste Netzwerke für das Berufsleben auf, von denen du später profitieren wirst. Und wenn du deine:n Arbeitgeber:in von deinen Fähigkeiten überzeugst, erhältst du vielleicht auch direkt nach deinem Studium ein Angebot zur Festanstellung.
<aside> 💡 Anders als andere Angestellte wirst du aber nicht über deine:n Arbeitgeber:in krankenversichert, sondern bleibst als Student:in entweder über dein Studium oder deine Familienversicherung versichert. Von deinem Bruttogehalt werden dir als Werkstudent:in also nur Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, und dir bleibt im Verhältnis ein großes Nettogehalt.
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Grundsätzlich können Studierende nur dann Werkstudierende sein, wenn sie in der Hauptsache studieren. Deshalb darf die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten. Tut sie dies doch, gilt der:die Studierende als in der Hauptsache Arbeitnehmer:in und muss als solche:r eingestellt werden.
Die Ausnahme: Studierende dürfen die Semesterferien für Mehrarbeit nutzen. Wenn dir eine Stelle angeboten wird, besprichst du vor Abschluss des Vertrages mit deinem:deiner Arbeitgeber:in oder einem:einer Vertreter:in, was genau deine Aufgaben sind, wo und wie lange du arbeitest, welche Vergütung du erhältst und wer dir Anweisungen geben darf. Diese Absprachen werden in einem Arbeitsvertrag festgehalten.
<aside> 💡 Mehrarbeit während der Semesterferien ist auf 40 Stunden pro Woche begrenzt.
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Im Arbeitsvertrag sind insbesondere die Tätigkeitsbeschreibung, der Arbeitsort, die Anzahl der wöchentlich zu leistenden Stunden, das monatliche Bruttogehalt und Regelungen bezüglich des Urlaubs enthalten. Vom Bruttogehalt werden vor der Ausbezahlung Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer, soweit diese anfallen, vom:von der Arbeitgeber:in automatisch abgeführt. Der Rest, das sogenannte Nettogehalt, wird auf dein Bankkonto, das auch im Arbeitsvertrag angegeben ist, überwiesen. Auf der Gehaltsabrechnung werden das Bruttogehalt, sämtliche Abzüge sowie das Nettogehalt angegeben. Du bekommst die Gehaltsabrechnung von deinem:deiner Arbeitgeber:in bzw. von der Personalabteilung (gedruckt oder auch per Mail).
<aside> 💡 Bei Abschluss eines Arbeitsvertrags wirst du neben dem Studium bei einem Unternehmen oder einer Organisation angestellt.
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Wenn du als Student:in pflichtversichert bist, kannst du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass sich etwas an deiner Krankenversicherung ändert. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du sogar bis zu 40 Stunden arbeiten.
Das Gesamteinkommen ergibt sich aus