Als Selbstständige:r entscheidest du über die Organisation deiner Arbeit selbst – das heißt, du bestimmst, wo, wann und wie lange du arbeitest. Du bestimmst die Preise für deine Leistungen eigenständig und einigst dich mit deinen Auftraggeber:innen im Rahmen von Verhandlungen auf die Art und den Umfang der Leistung, den Zeitraum für die Erbringung der Leistung sowie den dafür zu zahlenden Preis. Insbesondere wenn es sich um mehrere Leistungen oder komplexe Leistungen handelt, ist es ratsam, einen Vertrag abzuschließen.

Welche Vertragsformen gibt es?

Werkvertrag

Wenn die Leistung darin besteht, etwas anzufertigen, oder eine klar definierte Dienstleistung ist, man also ein Werk definieren kann und wie und wann dieses abgeschlossen ist, dann handelt es sich um einen Werkvertrag. Beim Werkvertrag ist zu beachten, dass du als Auftragnehmer:in nicht nur dafür verantwortlich bist, die vereinbarte Leistung so gut wie möglich zu erbringen, sondern sie erfolgreich zu erbringen – das heißt, was unter Erfolg zu verstehen ist, sollte unbedingt im Vertrag klar geregelt sein.

Im Werkvertrag zu regelnde Punkte:

Achtung: Als Hersteller:in eines Werkes bist du verantwortlich dafür, dem:der Auftraggeber:in das Werk ohne Mängel zu übergeben. Im Gesetz wird zwischen Sach und Rechtsmängeln unterschieden. Sachmängel liegen vor, wenn das Ergebnis entweder von der Beschreibung im Vertrag abweicht oder man es nicht in der für das Werk gewöhnlichen Art und Weise nutzen kann. Rechtsmängel bestehen, wenn durch die Verwendung Rechte anderer berührt werden. Dies ist z. B. bei urheberrechtlich geschützten Inhalten

Honorarvertrag

In einem Honorarvertrag werden die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen einem:einer Auftraggeber: in und freien Mitarbeiter:innen bzw. Selbstständigen, also dir, geregelt. Anders als bei einer Anstellung kann der:die Auftraggeber:in keine Vorgaben machen, wo, wann und wie du die vereinbarten Aufgaben erledigst. Der Honorarvertrag regelt die vom:von der Auftragnehmer:in zu erbringende Leistung und die vom:von der Auftraggeber:in hierfür zu erbringende Gegenleistung als das zu bezahlende Honorar.

Anders als beim Werkvertrag schuldet der:die Auftragnehmer:in aber nicht zwangsläufig einen Erfolg.

Im Honorarvertrag zu regelnde Punkte: