Wenn du das Studium parallel zu einer Arbeit machen möchtest, hast du die Möglichkeit, dein Studium in Teilzeit zu absolvieren und somit deine Regelstudienzeit zu verlängern. Die Aufnahme eines Teilzeitstudiums kann im Prüfungsamt beantragt werden, wenn ein nachgewiesener Grund vorliegt. Dazu gehört auch die Ausübung einer Beschäftigung mit mindestens der Hälfte der tariflichen Beschäftigungszeit oder zwischen 15 und 25 Arbeitsstunden pro Woche. Im Gegenzug verringern sich die Punkte, die du parallel im Studium erbringen kannst auf maximal 18 ECTS. So lassen sich Beruf und Studium besser vereinen, möglich ist dies aber auch ohne Teilzeitstudium!
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Neben der Berufstätigkeit kann es auch andere Gründe für ein Teilzeitstudium geben. Die genauen Rahmenbedinungen sowie Vor- und Nachteile findest du hier.
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