Pausierung der Leistungen
Eine Möglichkeit für eine punktuelle Reduzierung der Studienintensität ist ein sogenanntes Urlaubssemester. Während der Dauer der Beurlaubung ruhen alle Rechte und Pflichten des:der Studierenden, das heißt, in dieser Zeit ist man von der Rolle des:der Studierenden befreit.
Es ist auch möglich, sich für mehr als ein Semester beurlauben zu lassen. Ganz wichtig ist hier, dass jedes Semester der Antrag erneut gestellt wird!
Ein Antrag auf Beurlaubung ist mit Angabe eines der folgenden
Gründe möglich:
- Krankheit
- freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und weitere vergleichbare Dienste
- studienbedingter Auslandsaufenthalt
- Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub
- Wahrnehmung von Familienpflichten (insbesondere Erziehung eines oder mehrerer Kinder)
- sonstige Gründe, die im Einzelfall geprüft werden
Achtung: Eine Beurlaubung vom Studium kann Auswirkungen haben, z. B. auf
- Studienförderung
- Leistungen staatlicher Stellen (z. B. Kindergeld)
- den Aufenthaltsstatus (bzw. die damit verbundene Arbeitserlaubnis)
- den Krankenversicherungsschutz (ggf. höhere Versicherungsbeiträge) etc.
Mögliche vorteile währen:
- Bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit von 5 Semester, können Langzeitstudiengebühren vermieden werden.
- Fehlende ECTS Nachweisse beim Bafög Amt werden deine BAfög berechtigung nicht einschränken.
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💡 Informiere dich rechtzeitig vor deiner Antragstellung bei den entsprechenden Stellen. Bei Fragen hierzu wende dich direkt an dein zuständiges Prüfungsamt.
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